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- Kursabmeldung
Abmeldungen
Die Kursanmeldungen sind verbindlich und verpflichten zur Teilnahme. Es wird erwartet, dass Sie sich nur in schwerwiegenden Fällen von einem Weiterbildungskurs abmelden.
Richten Sie Ihre allfällige Abmeldung an die LWB-Fachstelle des Kantons, in welchem Sie unterrichten:
Abmeldungen bis 30 Tage vor Kursbeginn bleiben ohne Kostenfolgen.
Abmeldungen nach dem 30. Tag vor Kursbeginn haben schriftlich und begründet an das Sekretariat der LWB-Fachstelle des eigenen Kantons sowie an die Kursleitung oder die Kursadministration zu erfolgen. Es ist eine Administrationsgebühr von CHF 50.00 zu entrichten. Zusätzlich anfallende Kurskosten werden Ihnen gemäss kantonalen Richtlinien in Rechnung gestellt.
Bei Abmeldung mit triftigem Grund entfallen die Kosten, wenn Sie triftige Gründe geltend machen können: Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie. Im Falle von Krankheit und Unfall gilt in der Regel das Arztzeugnis als Beleg.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben oder für falsch angemeldete Kurse (z.B. falscher Adressatenkreis wie SLRG-Brevet nicht vorhanden oder noch nicht abgelaufen) werden Ihnen die Kurskosten (mindestens in Höhe der Administrationsgebühr von CHF 50.00) in Rechnung gestellt.
Abmeldung einzelner Kurssequenz (einzelne Stunden oder Halbtage) sind, unter Angabe des Grundes, direkt der Kursleitung oder der Kursadministration zu melden.
Richten Sie Ihre allfällige Abmeldung an die LWB-Fachstelle des Kantons, in welchem Sie unterrichten:
LWB Nidwalden
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LWB Obwalden
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LWB Uri
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Abmeldungen bis 30 Tage vor Kursbeginn bleiben ohne Kostenfolgen.
Abmeldungen nach dem 30. Tag vor Kursbeginn haben schriftlich und begründet an das Sekretariat der LWB-Fachstelle des eigenen Kantons sowie an die Kursleitung oder die Kursadministration zu erfolgen. Es ist eine Administrationsgebühr von CHF 50.00 zu entrichten. Zusätzlich anfallende Kurskosten werden Ihnen gemäss kantonalen Richtlinien in Rechnung gestellt.
Bei Abmeldung mit triftigem Grund entfallen die Kosten, wenn Sie triftige Gründe geltend machen können: Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie. Im Falle von Krankheit und Unfall gilt in der Regel das Arztzeugnis als Beleg.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben oder für falsch angemeldete Kurse (z.B. falscher Adressatenkreis wie SLRG-Brevet nicht vorhanden oder noch nicht abgelaufen) werden Ihnen die Kurskosten (mindestens in Höhe der Administrationsgebühr von CHF 50.00) in Rechnung gestellt.
Abmeldung einzelner Kurssequenz (einzelne Stunden oder Halbtage) sind, unter Angabe des Grundes, direkt der Kursleitung oder der Kursadministration zu melden.
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